Rauchmelderpflicht in Deutschland

 

Rauchmelderpflicht in Deutschland
 
 
 
In Deutschland gibt es in vielen Bundesländern bereits die gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Andere Bundesländer planen bereits die Einführung, bzw. Umsetzung der Rauchmelderpflicht.

Wir informieren Sie hier aktuell über die gesetzlich vorgeschriebene Anbringung von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen und Privathäusern.
 
 
Rauchmelderpflicht in den Bundesländern:
 

Hamburg

Datum der Regelung:
07.12.2005
 
Rauchmelderpflicht:

Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.

 

Hessen

Datum der Regelung:
24.06.2005

Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Datum der Regelung:
18.04.2006

Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.

 

Rheinland-Pfalz

Datum der Regelung:
22.12.2003

Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen seit dem 27. Juni 2007
auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern
nachgerüstet werden (Frist: 5 Jahre).

 

Saarland

Datum der Regelung:
18.02.2004

Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.

 

Schleswig-Holstein

Datum der Regelung:
01.01.2005

Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.

 

Thüringen

Datum der Regelung:
01.01.2008

Rauchmelderpflicht:
Rauchmelderpflicht in Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten.

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