Rauchmelderpflicht in Deutschland
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In Deutschland gibt es in vielen Bundesländern bereits die gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Andere Bundesländer planen bereits die Einführung, bzw. Umsetzung der Rauchmelderpflicht.
Wir informieren Sie hier aktuell über die gesetzlich vorgeschriebene Anbringung von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen und Privathäusern. - Rauchmelderpflicht in den Bundesländern:
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Hamburg
Datum der Regelung:
07.12.2005 - Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.
Hessen
Datum der Regelung:
24.06.2005
Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.
Mecklenburg-Vorpommern
Datum der Regelung:
18.04.2006
Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.
Rheinland-Pfalz
Datum der Regelung:
22.12.2003
Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen seit dem 27. Juni 2007
auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern
nachgerüstet werden (Frist: 5 Jahre).
Saarland
Datum der Regelung:
18.02.2004
Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Schleswig-Holstein
Datum der Regelung:
01.01.2005
Rauchmelderpflicht:
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden
Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder
verfügen.
Thüringen
Datum der Regelung:
01.01.2008
Rauchmelderpflicht:
Rauchmelderpflicht in Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten.





