Rauchmelder und Versicherungsschutz
Versicherungsschutz ohne Rauchmelder?
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn in meinem Bundesland bereits die Rauchmelderpflicht gilt?
Diese Frage ist nicht zweifelsfrei zu beantworten, aber es gibt bereits Anbieter von Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen, die durch einen Rauchmelder-Rabatt ihre Versicherungsnehmer zum Einbau von Rauchmeldern ermutigen und sie dabei finanziell unterstützen wollen. Sie als Versicherungsnehmer können dabei Versicherungsprämie sparen und Ihre Sicherheit erhöhen und der Versicherer reduziert das versicherte Risiko.
Privathaushalte die der gesetzlichen Regelung der Rauchmelderpflicht in Deutschland unterliegen, riskieren den Versicherungsschutz der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
In neuen Verträgen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung finden sich unter dem Punkt Sicherheitsvorschriften folgende oder ähnlich lautende Klauseln: "Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten.". Das heißt dann nichts anderes, als das die gesetzliche Rauchmelderpflicht selbstverständlich dazu gehört. Daher ist der Versicherer in der Lage nach einem Brand die Zahlung zu verweigern, wenn entsprechende Vorschriften, wie die Rauchmelderpflicht nicht eingehalten wurden.
Dadurch ergeben sich die nachfolgenden, zusammenfassenden Punkte zu Rauchmeldern:
- Schutz Ihres Lebens und das Ihrer Familie sowie Schutz Ihres Eigentums
- Einhaltung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Deutschland
- Aufrechterhaltung vom bestehenden Versicherungsschutz
- Unter Umständen Reduzierung der jährlichen Versicherungsprämie und somit Refinanzierung der Investitionssummer für die Rauchmelder
Informieren Sie sich am besten noch heute über die verschiedenen Rauchmelder im Internet oder fordern Sie unverbindlich und kostenlos weitere Informationen bei uns an.

