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Samstag, 04. Februar 2012

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Informationen über Rauchmelder-Wartung anfordern.

Wartungskosten = Betriebskosten?

Auf unser Infoseite "Rauchmelderpflicht in Deutschland" informieren wir Sie über die gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht.

Dabei beschäftigt viele Menschen häufig eine Frage:

Wer übernimmt die Kosten für die nach DIN 14676 Nr. 6 vorgeschriebene, jährliche Wartung?

Obwohl diese Kosten mit durchschnittlich 1,50 € pro Monat sehr gering sind, führt es hier nicht selten zum Streit.

Das Amtsgericht in Lübeck hat dazu bereits im November 2007 ein Urteil gefällt. Demnach ist die Umlegung der Wartungskosten für die installierten Rauchmelder auf die Betriebskosten zulässig. So ist der erstmalige Einbau von Rauchwarnmeldern als Modernisierungsmaßnahme anzusehen. Die dadurch erhöhte Sicherheit für Leib und Leben stellt eine wesentliche Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung da. Es wurde in dem Urteil bekräftigt, dass die Wartung der Rauchmelder nur durch Fachunternehmen durchzuführen ist, da andernfalls die Vorschriften der DIN nicht eingehalten würden.