Rauchmelderpflicht in Deutschland
In Deutschland gibt es in vielen Bundesländern bereits die gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Andere Bundesländer planen bereits die Einführung, bzw. Umsetzung der Rauchmelderpflicht.
Wir informieren Sie hier aktuell über die gesetzlich vorgeschriebene Anbringung von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen und Privathäusern.
Rauchmelderpflicht in den Bundesländern:
| Bundesland | Datum der Regelung | Rauchmelderpflicht | |
|---|---|---|---|
Hamburg | 07.12.2005 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. | |
Hessen | 24.06.2005 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. | |
Mecklenburg-Vorpommern | 18.04.2006 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. | |
Rheinland-Pfalz | 22.12.2003 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. | |
Saarland | 18.02.2004 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. | |
Schleswig-Holstein | 01.01.2005 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. | |
Thüringen | 01.01.2008 | Rauchmelderpflicht in Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten. |
Grundsätzlich sollten Schlafräume, Kinderzimmer und Wohnzimmer sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder (Rauchmelder) haben. Rauchmelder müssen so montiert werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Muss die Rauchmelderpflicht sein?
Auch diese Frage können wir nicht beantworten, aber würden Sie heute noch darauf verzichten sich in Ihrem PKW anzuschnallen?
Der Vergleich ist gar nicht so schlecht, denn als die Anschnallpflicht in den 70er-Jahren thematisiert wurde kam es unter Autofahrern einem Skandal gleich. Obwohl es bewiesen war, dass sich dadurch die Gefahren im Falle eines Unfalls verringern lassen, wollte sich zunächst niemand Vorschriften machen lassen. Heute spricht darüber kein Mensch mehr.
Liegt es am sonst fälligen Bußgeld oder ist es mittlerweile das Gefühl der Sicherheit?




